Architektenhonorar richtig berechnen: Der ultimative Leitfaden für faire Vergütung Ihrer kreativen Leistung

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12/01/2025

Das Architektenhonorar ist ein zentrales Element bei Bau- und Planungsprojekten und basiert auf der HOAI 2021. Diese Rechtsverordnung bietet seit dem 1. Januar 2021 unverbindliche Orientierungswerte für die Vergütung zwischen Bauherren, Eigentümern, Investoren und Planern, wobei die Honorare nun frei vereinbar sind.

Eine professionelle rechtliche Begleitung sorgt für klare Verträge, transparente Regelungen bei Leistungsphasen und flexible Anpassungen bei Projektänderungen. So können Risiken minimiert und die wirtschaftliche Planung verbessert werden. Im Kontext der komplexen Regelungen und der seit 2021 bestehenden freien Honorarvereinbarung ist eine vorausschauende Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Immobilienrecht unumgänglich.

✓ Risiken minimieren: Klare Honorarvereinbarungen mit rechtssicherer Formulierung in Textform
✓ Projekte steuern: Rechtliche Absicherung bei Änderungen und Nachträgen
✓ Verständnis sichern: Interdisziplinäre Beratung für alle Beteiligten

Kurzfassung der wichtigsten Inhalte

Rechtssichere Honorarvereinbarungen in Textform können das Risiko unerwünschter Kosten und Streitigkeiten bei Bauprojekten reduzieren.

Die HOAI 2021 bietet unverbindliche Orientierungswerte für Honorarsätze, Leistungsphasen und anrechenbare Kosten. Die Honorare sind seit dem 1. Januar 2021 frei vereinbar, wobei die Honorarzone eine wichtige Orientierung bietet.

Individuelle Gestaltung der Verträge in Textform, inklusive Nachtragsregelungen, ist notwendig, um Projektsicherheit zu gewährleisten. Bei fehlender Honorarvereinbarung gilt der Basishonorarsatz.

Verbraucherhinweispflicht: Gegenüber Verbrauchern muss vor Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen werden, dass höhere oder niedrigere Honorare als die Orientierungswerte vereinbart werden können.

Eine rechtliche Prüfung vor Projektbeginn kann helfen, Risiken bei Änderungen und Nachträgen frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Professionelle Beratung optimiert die Projektsteuerung, sorgt für Transparenz und fördert langfristigen Erfolg bei Bauprojekten.

Schwierigkeiten für Betroffene

Aktuelle Unsicherheiten bei der Honorargestaltung ergeben sich häufig aus unklaren oder unvollständigen Vertragsvereinbarungen, die nicht den Anforderungen der HOAI 2021 entsprechen. Seit der Abschaffung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze durch die HOAI-Reform 2021 besteht die Gefahr, dass Honorarvereinbarungen nicht in der vorgeschriebenen Textform getroffen werden oder bei Verbraucherverträgen die Hinweispflicht nicht beachtet wird. Dies kann zu unerwarteten Kostensteigerungen oder zu niedrigen Honoraren führen.

Aufgrund der nun unverbindlichen Orientierungswerte, wie dem Basishonorarsatz (ehemals Mindestsatz) und dem oberen Honorarsatz (ehemals Höchstsatz), sowie den anrechenbaren Kosten, fällt es oft schwer, eine angemessene und rechtssichere Honorarvereinbarung zu treffen, die alle Leistungsphasen sowie mögliche Änderungen des Bauvorhabens zuverlässig abdeckt.

Zudem bestehen Unsicherheiten bei der Behandlung von Projektänderungen und Nachträgen, die häufig Spielraum für Streitigkeiten lassen. Viele Bauherren, Eigentümer und Investoren kämpfen mit unklaren Berechnungsgrundlagen und der Gefahr, in Honorarverhandlungen benachteiligt zu werden. Die fehlende rechtliche Absicherung bei der Honorarberechnung erhöht das Risiko unvorhergesehener Kosten.

Weiterhin informieren sich viele über die aktuellen Rahmenregelungen der HOAI 2021, ohne eine individuelle, rechtssichere Gestaltung der Verträge in Textform zu gewährleisten. Das führt zu einer erhöhten Konfliktanfälligkeit und möglicherweise zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen.

Aktuelle Rechtslage zur HOAI 2021

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Die HOAI 2021, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde umfassend reformiert und stellt seither einen grundlegenden Wandel im Architekten- und Ingenieurrecht dar.

Hintergrund der Reform: Der Europäische Gerichtshof stellte mit Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) fest, dass die bis dahin verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2013 gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Daraufhin musste der deutsche Verordnungsgeber die HOAI europarechtskonform anpassen.

Kernänderungen der HOAI 2021: Die HOAI 2021 enthält nun unverbindliche Vorgaben für die Leistungsphasen, Orientierungswerte für die Honorarberechnung sowie Berechnungsgrundlagen für anrechenbare Kosten. Die frühere Bezeichnung „Mindestsatz“ wurde durch „Basishonorarsatz“ ersetzt, die „Höchstsätze“ heißen nun „obere Honorarsätze“. Diese dienen jedoch nicht mehr als verbindlicher Preisrahmen, sondern als Orientierungshilfe.

Freie Honorarvereinbarung: Nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Die Textform ermöglicht auch Vereinbarungen per E-Mail, WhatsApp oder Fax. Sofern keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars in Textform getroffen wurde, gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Verbraucherhinweispflicht: Nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021 muss der Auftragnehmer den Auftraggeber, sofern dieser Verbraucher ist, vor Abgabe von dessen verbindlicher Vertragserklärung in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln enthaltenen Werte vereinbart werden kann. Erfolgt dieser Hinweis nicht oder nicht rechtzeitig, gilt anstelle eines höheren Honorars der Basishonorarsatz als vereinbart.

Honorarzone und Berechnungsgrundlagen: Die Honorarzone spiegelt weiterhin den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens wider und dient als wichtige Orientierung für die Honorarberechnung. Regelungen zu Nachträgen, Änderungen sowie die Durchsetzung von Honoraransprüchen spielen eine zentrale Rolle.

Rechtsprechung zu Altverträgen: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Juni 2022 (Az. VII ZR 174/19) entschieden, dass für Verträge, die vor dem 1. Januar 2021 abgeschlossen wurden („Altverträge“), die verbindlichen Mindestsätze der HOAI 2013 in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen weiterhin Anwendung finden können. Dies ermöglicht sogenannte „Aufstockungsklagen“, wenn das vereinbarte Honorar unter den damaligen Mindestsätzen lag.

Die gesetzlichen Vorgaben streben eine transparente und nachvollziehbare Vergütung an, wobei die Vertragsfreiheit im Vordergrund steht. Ergänzend ist die aktuelle Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht zu beachten, die individuelle Streitfälle beeinflussen kann.

Ergebnisorientierte rechtliche Begleitung im Immobilienrecht Berlin

Die Kanzlei meixelsberger.legal bietet fundierte Expertise im Immobilienrecht Berlin, die auf einer interdisziplinären Herangehensweise basiert. Unsere Anwälte für Immobilienrecht verfügen über umfassende Kenntnisse im Bau-, Baurechts- und Architektenrecht und sind auf die individuelle Gestaltung von Honorarvereinbarungen spezialisiert. Ziel ist es, proaktiv rechtssichere Vertragslösungen zu entwickeln, um rechtliche Konflikte sowie unerwartete Kosten zu vermeiden.

Unsere Leistung umfasst die frühzeitige Prüfung und Optimierung von Honorar- und Nachtragsvereinbarungen sowie die strategische Beratung bei Projektänderungen. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung, um Vertragsmodelle auf die spezifischen Bedürfnisse der Mandanten abzustimmen. Unser Ansatz verbindet juristische Kompetenz mit wirtschaftlicher Zielorientierung, um eine nachhaltige, werterhaltende Projektsteuerung zu ermöglichen.

Das Ergebnis ist eine transparente, rechtssichere Basis, die Risiken reduziert, die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert und langfristigen Erfolg im Immobilien- und Bauvorhaben sichert. Ziel ist es, die Mandanten bei der Umsetzung ihrer Projekte wirtschaftlich und rechtlich bestmöglich zu unterstützen.

Praxisbeispiel aus dem Immobilienrecht Berlin

Praxisbeispiel

In unserer Praxis im Immobilienrecht Berlin standen wir vor einem Fall, in dem ein Privatkunde ein Mehrfamilienhaus entwickeln wollte. Die ursprünglich vereinbarte Honorarvereinbarung mit dem Architekten war unklar formuliert, ohne konkrete Honorar- oder Abrechnungsmodalitäten. Diese Unsicherheiten führten zu späteren Streitigkeiten und unerwarteten Mehrkosten beim Hausbau.

Durch unsere rechtssichere Vertragsgestaltung in Textform mit detaillierten Leistungen, klar definiertem Abrechnungsmodus und vereinbarter Regelung bei Nachträgen konnte der Mandant sein Bauvorhaben ohne Angst vor Mehrkosten weiterverfolgen. Das Beispiel zeigt die Bedeutung einer frühzeitigen, rechtlich fundierten Vereinbarung.

Maßgeschneiderte rechtliche Beratung im Immobilienrecht Berlin

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei Fragen rund um das Architektenhonorar. Dabei zählen folgende Leistungen:

  • Rechtssichere Vertragsgestaltung in Textform: Erstellung und Prüfung von Honorarvereinbarungen, um klare Leistungs- und Honorarkriterien zu sichern. Beachtung der Verbraucherhinweispflicht nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021.
  • Beratung bei Änderungen: Rechtliche Begleitung bei Projektänderungen und Nachträgen, um unerwünschte Kostensteigerungen zu vermeiden.
  • Durchsetzung von Forderungen: Vertretung bei Honorarstreitigkeiten, inklusive Durchsetzung berechtigter Ansprüche und Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen. Beratung zu „Aufstockungsklagen“ bei Altverträgen.
  • Beratung zur aktuellen Rechtsprechung: Beachtung der BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen und der Anwendbarkeit der HOAI 2013 bei Verträgen vor dem 1. Januar 2021.

Besonderes Augenmerk gilt den Orientierungswerten der HOAI 2021, insbesondere bei der Honorarzone und der Berechnung der anrechenbaren Kosten.

Ablauf der rechtlichen Beratung beim Architektenhonorar im Immobilienrecht Berlin

Ablauf der rechtlichen Beratung beim Architektenhonorar im Immobilienrecht Berlin

1

Fallaufnahme

Zur Klärung der Honorarfrage erfolgt zunächst eine ausführliche Fallaufnahme. Dabei werden die Projektgrundlagen, Vertragsinhalte und die bisherigen Anliegen des Mandanten erfasst, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.

2

Vertragsprüfung

Im zweiten Schritt findet eine detaillierte Vertragsprüfung statt. Hierbei werden die bestehenden Honorarvereinbarungen sowie anrechenbare Kosten und Regelungen zu Leistungsphasen auf Rechtssicherheit geprüft. Ziel ist, mögliche Schwachstellen zu erkennen.

3

Strategische Beratung

Auf Basis der Erkenntnisse erfolgt eine strategische Beratung. Dabei werden bei Bedarf Anpassungen an der Honorarvereinbarung vorgeschlagen. Dies umfasst die rechtssichere Gestaltung in Textform, die Einhaltung der HOAI 2021 sowie die Berücksichtigung der Projektparameter.

4

Umsetzung

In der Umsetzung werden neue oder angepasste Verträge formuliert. Es wird darauf geachtet, klare Leistungs- und Honorarregelungen in Textform zu vereinbaren, die Nachträge regeln und flexibel auf Projektänderungen reagieren. Die Rechtssicherheit der Vereinbarungen soll so aktiv gewährleistet werden.

5

Durchsetzung

Abschließend unterstützt die Kanzlei bei der Durchsetzung der Honorarforderungen, falls später Konflikte entstehen. Dabei werden rechtliche Schritte dokumentiert und vertreten, um Ansprüche wirkungsvoll zu sichern.

Nächste Schritte im Immobilienrecht Berlin

Nächste Schritte im Immobilienrecht Berlin

1

Kontaktaufnahme: Unverbindliche Kontaktaufnahme zur Kanzlei meixelsberger.legal

Ersteinschätzung: Ersteinschätzung der Situation

2

Ausgangslage: Analyse der Ausgangslage

Strategie: Entwicklung einer passenden Strategie

3

Einsatz: Konsequentes Einsetzen für die Rechte und Interessen des Mandanten

Ziel: Bestmögliches Ergebnis erreichen

Effiziente Fragen und Antworten zum Architektenhonorar

Welche Bedeutung hat das Architektenhonorar im Immobilienrecht?
Das Architektenhonorar ist ein zentraler Bestandteil der Vertragsgestaltung und orientiert sich an der HOAI 2021. Es regelt die Vergütung für Planungs- und Überwachungsleistungen während der Bauphase, wobei die Honorare seit dem 1. Januar 2021 frei vereinbar sind.

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Honorar orientiert sich an der Honorarzone, den Leistungsphasen, anrechenbaren Kosten sowie den Orientierungswerten der HOAI 2021. Es kann anhand der HOAI-Parameter individuell ermittelt und frei vereinbart werden.

Welche Vertragsbestandteile sollten bei Honorarvereinbarungen enthalten sein?
Klar definierte Leistungsumfänge, Honorarhöhe, Regelungen zu Nachträgen, Zahlungsmodalitäten und Anpassungsmechanismen bei Änderungen – alles in Textform. Bei Verbrauchern ist der Hinweis nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021 erforderlich.

Was passiert bei Projektänderungen im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar?
Änderungen erfordern oft eine zusätzliche Honorarvereinbarung in Textform. Rechtssicher formulierte Nachträge schaffen Klarheit und vermeiden Streit.

Was sind die häufigsten Fehler bei Honorarvereinbarungen?
Unklare Formulierungen, fehlende Textform, fehlende Regelungen zu Änderungen, unzureichende Festlegung der Leistungsphasen, fehlende Verbraucherhinweise und keine Berücksichtigung der HOAI 2021 als Orientierungshilfe.

Wie kann man bei Honorarverhandlungen seine Rechte sichern?
Durch eine rechtssichere Vertragsgestaltung in Textform, klare Vereinbarungen zu Kosten und Leistungen sowie die Orientierung an den Werten der HOAI 2021.

Was beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars?
Die Honorarzone, die Projektgröße, die Leistungsphasen, anrechenbare Kosten sowie individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherr und Architekt. Die HOAI 2021 bietet hierfür Orientierungswerte.

Wie unterscheiden sich Honorarsätze für Leistungsphasen?
Honorare können je Leistungsphase variieren, wobei die HOAI 2021 als Orientierung für eine angemessene Vergütung dient.

Was sollte bei der Bearbeitung von Nachträgen beachtet werden?
Sie bedürfen einer Vereinbarung in Textform, die die zusätzlichen Leistungen sowie das Honorar klar regelt, um Konflikte zu vermeiden.

Wann ist eine rechtliche Prüfung der Honorarvereinbarung sinnvoll?
Bei Unsicherheiten, unklaren Vertragsklauseln, fehlender Textform, vor Projektbeginn oder bevor bedeutende Projektphasen starten, um Risiken zu minimieren. Auch bei Altverträgen vor 2021 kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Was gilt bei Verträgen, die vor 2021 abgeschlossen wurden?
Für sogenannte „Altverträge“, die vor dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindestsätze der HOAI 2013 in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar sein können. Dies ermöglicht unter Umständen „Aufstockungsklagen“, wenn das vereinbarte Honorar unter den damaligen Mindestsätzen lag.

Welche Formvorschriften gelten für Honorarvereinbarungen?
Nach der HOAI 2021 reicht die Textform aus. Dies bedeutet, dass Honorarvereinbarungen auch per E-Mail, WhatsApp, Fax oder SMS wirksam geschlossen werden können, solange die Person des Erklärenden erkennbar ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.




Über den Autor

Milan Meixelsberger

    Als spezialisierter Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht begleite ich Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Anliegens – präzise, verständlich und ohne unnötige Fachsprache.
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